❓ Förderpraxis nach der Förderrichtlinie „Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen“ sowie öffentliche Übergabe von Förderbescheiden – Teil I
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Förderpraxis nach der Förderrichtlinie zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen thematisiert. Es werden Fragen zur Transparenz der Mittelvergabe, zur Gleichbehandlung der Antragsteller und zu den Kriterien für die öffentliche Übergabe von Förderbescheiden aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Vereine und Organisationen, die Förderanträge im Rahmen der Förderrichtlinie stellen, sowie die Landesregierung und das Landesverwaltungsamt, die für die Bearbeitung und Bewilligung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden konkrete Fragen zur Anzahl der Anträge, zur Höhe der Zuwendungen, zu abgelehnten Anträgen und zu den Kriterien der Bewilligung gestellt. Zudem wird nach der Rolle der Staatskanzlei und des zuständigen Ministeriums gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass in den ersten beiden Förderrunden 3.012 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 44 Millionen Euro eingegangen sind. Die Antworten beinhalten auch Informationen zu bewilligten und abgelehnten Anträgen sowie zu den Gründen für Abweichungen bei den Zuwendungen.