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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Kostenbescheide der Thüringer Polizei nach Fehlalarmen von Einbruch- und Brandmeldeanlagen in Thüringen

2. Juli 2026Dokument 8/3856 · WP 8Thüringen
Mühlmann
KostenbescheidePolizeiFehlalarmeAlarmanlagen

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Thüringer Polizei Kosten für Einsätze nach Fehlalarmen von Einbruch- und Brandmeldeanlagen erhebt. Es wird auf die Rechtsgrundlagen und die Anzahl der erlassenen Kostenbescheide eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber von Einbruch- und Brandmeldeanlagen in Thüringen, sowie die Thüringer Polizei.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Rechtsgrundlage der Kostenerhebung, zur Anzahl der erlassenen Bescheide und zu möglichen Ausnahmen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Polizei erhebt Kosten für Einsätze aufgrund von Fehlalarmen bei Einbruchmeldeanlagen, wenn kein Falschalarm nachgewiesen wird. In den Jahren 2021 bis 2024 wurden insgesamt 9 Kostenbescheide erlassen. Die Erhebung von Kosten entfällt, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass eine Gefahr vorlag. Bei Brandmeldeanlagen werden keine Kosten erhoben.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/3856, Wahlperiode 8, eingereicht 16. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.