❓ Kostenbescheide der Thüringer Polizei nach Fehlalarmen von Einbruch- und Brandmeldeanlagen in Thüringen
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Thüringer Polizei Kosten für Einsätze nach Fehlalarmen von Einbruch- und Brandmeldeanlagen erhebt. Es wird auf die Rechtsgrundlagen und die Anzahl der erlassenen Kostenbescheide eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betreiber von Einbruch- und Brandmeldeanlagen in Thüringen, sowie die Thüringer Polizei.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Rechtsgrundlage der Kostenerhebung, zur Anzahl der erlassenen Bescheide und zu möglichen Ausnahmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Polizei erhebt Kosten für Einsätze aufgrund von Fehlalarmen bei Einbruchmeldeanlagen, wenn kein Falschalarm nachgewiesen wird. In den Jahren 2021 bis 2024 wurden insgesamt 9 Kostenbescheide erlassen. Die Erhebung von Kosten entfällt, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass eine Gefahr vorlag. Bei Brandmeldeanlagen werden keine Kosten erhoben.