❓ Rückkehr, freiwillige Ausreise und Rückführung syrischer Staatsangehöriger aus Thüringen nach Syrien
📋 Worum geht es?
Das Dokument thematisiert die Rückkehr, freiwillige Ausreise und Rückführung syrischer Staatsangehöriger aus Thüringen nach Syrien. Es werden aktuelle Zahlen und Informationen zur Ausreisepflicht sowie zu Rückführungsmaßnahmen seit dem Machtwechsel in Syrien im Jahr 2024 präsentiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind syrische Staatsangehörige in Thüringen, die ausreisepflichtig sind oder freiwillig ausreisen möchten. Auch die Landesregierung und die zuständigen Behörden sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der ausreisepflichtigen syrischen Staatsangehörigen, zu Abschiebungen und zu den Gründen für die Rückführungen gestellt. Zudem wird nach den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass zum 31. Mai 2026 300 syrische Staatsangehörige in Thüringen ausreisepflichtig sind. Seit dem 8. Dezember 2024 wurden keine Abschiebungen durchgeführt. Die Rückkehrmechanismen sind aufgrund der Situation in Syrien und fehlender Dokumente derzeit nicht etabliert. Es gibt Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr, jedoch keine landeseigenen Förderprogramme.