❓ Förderpraxis nach der Förderrichtlinie „Zuwendungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen“ sowie öffentliche Übergabe von Förderbescheiden – Teil II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Förderpraxis nach der Förderrichtlinie zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Thüringen thematisiert. Es werden Fragen zur Transparenz der Mittelvergabe und zur Gleichbehandlung der Zuwendungsempfänger aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Zuwendungsempfänger, die Landesregierung sowie die Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Öffentlichkeit der Förderübergaben, den Kriterien für die Teilnahme von Regierungsmitgliedern und zur Vermeidung von politischen Begünstigungen aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass es keine speziellen Vorgaben für die öffentliche Übergabe von Förderungen gibt und dass die Entscheidung über die Teilnahme von Regierungsmitgliedern im Einzelfall liegt. Zudem wird auf die Einhaltung der Thüringer Landeshaushaltsordnung verwiesen.