❓ Auswirkungen der neuen Richtlinie Schulsozialarbeit (2026 bis 2030) auf Finanzierung, Bedarfsdeckung und freie Träger in Thüringen – Teil V
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Auswirkungen der neuen Richtlinie zur Schulsozialarbeit in Thüringen für die Jahre 2026 bis 2030. Es werden insbesondere die Änderungen in der Finanzierung und die Bedarfsdeckung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schulen, Landkreise, kreisfreie Städte, freie Träger der Schulsozialarbeit sowie die Schüler und deren Familien in Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bedarfsdeckung an Schulsozialarbeit, zu Mehrbedarfen und zu den Auswirkungen der neuen Finanzierungsregelung auf freie Träger gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine individuellen Erkenntnisse über ungedeckte Bedarfe an Schulsozialarbeit. Für 2026 und 2027 wurden keine Mehrbedarfe angezeigt. Sechs Landkreise berichteten, dass sie Förderhöchstbeträge nicht vollständig in Anspruch nehmen konnten, mit einer Summe von 635.932 Euro. Die neue Richtlinie soll die Schulsozialarbeit verlässlich unterstützen, jedoch liegt die Verantwortung für die konkrete Umsetzung bei den örtlichen Trägern.