❓ Auswirkungen der neuen Richtlinie Schulsozialarbeit auf Finanzierung und Träger in Thüringen
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Auswirkungen der neuen Richtlinie zur Schulsozialarbeit in Thüringen, die von 2026 bis 2030 gilt. Es wird untersucht, wie die Richtlinie die Finanzierung und die Rolle freier Träger beeinflusst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Landkreise, kreisfreie Städte, freie Träger der Schulsozialarbeit sowie die Landesregierung von Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Vereinbarkeit der Eigenanteile freier Träger mit der Richtlinie sowie zur Anrechnung von Eigenleistungen auf die kommunalen Eigenmittel gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt klar, dass freie Träger nicht zur Übernahme des Eigenanteils verpflichtet sind und dass Eigenleistungen nicht als Eigenmittel angerechnet werden können. Die Prüfung der finanziellen Beteiligung freier Träger obliegt den Kommunen.