❓ Das Amt des „Ehrenamtsbeauftragten der Thüringer Staatskanzlei“ und Vergaben im Rahmen des Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ – nachgefragt
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Rolle des Ehrenamtsbeauftragten der Thüringer Staatskanzlei sowie die Transparenz bei Fördermittelübergaben im Rahmen des Landesprogramms 'Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts' thematisiert. Es wird nach den Kriterien gefragt, nach denen Abgeordnete über Fördermittelübergaben informiert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Thüringer Landtags, die Staatskanzlei sowie die Zuwendungsempfänger im Rahmen des Landesprogramms.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Informationspolitik der Staatskanzlei, zur Einbindung der Abgeordneten und zu den Maßstäben für die Einladung zu Fördermittelübergaben gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass keine Erfassung der Anwesenheit von Abgeordneten bei Übergaben erfolgt. Zudem gibt es keine einheitlichen Einladungsverfahren für alle Fraktionen. Die Staatskanzlei plant, anstehende Termine zukünftig auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, um die Transparenz zu erhöhen.