❓ Abschiebungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen – Teil II
📋 Worum geht es?
Das Dokument thematisiert die Abschiebepraxis aus Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen. Es wird auf die repressive Migrationspolitik der Landesregierung eingegangen und die Bedingungen für Abschiebungen sowie die Rolle von medizinischem Personal und die Prüfung der Reisefähigkeit behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind geflüchtete Personen in Thüringen, insbesondere die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl, Eisenberg und Gera.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Abschiebungen, zur Prüfung der Reisefähigkeit und zu besonderen Vorkommnissen bei Abschiebungen gestellt. Zudem wird nach den Bedingungen für die Mitnahme von Gepäck und der Aufbewahrung persönlicher Gegenstände gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet über die Anzahl der durchgeführten Prüfungen der Reisefähigkeit und die Feststellung von Reiseunfähigkeit. Es wurden keine besonderen Vorkommnisse beim Vollzug von Abschiebungen bekannt. Die Anzahl der freiwilligen Ausreisen und der Abschiebungen trotz freiwilliger Ausreise wird ebenfalls thematisiert.