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ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Beratung gemäß § 4 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

15. Juli 2026Dokument 8/3957 · WP 8Thüringen
Müller
EinwohnerantragBürgerbegehrenRechtsaufsichtsbehördeThürEBBGBeratungspflicht

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Beratungspflicht der Rechtsaufsichtsbehörden in Thüringen gemäß dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). Es wird erfragt, wie viele Anträge in den Jahren 2017 bis 2024 gestellt wurden und in welcher Form die Beratung stattfand.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die stimmberechtigten Einwohner der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sowie die Rechtsaufsichtsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Informationen zu den Anträgen auf Beratung gemäß § 4 ThürEBBG sowie zu den durchgeführten Beratungen gefordert. Die Fragen beziehen sich auf die Anzahl der Anträge und die Art der Beratung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten der Landesregierung auf die gestellten Fragen, die in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst sind. Die Übersicht listet die Anträge und Beratungen nach Jahren auf, wobei die genaue Form der Beratung und die Gegenstände der Anträge berücksichtigt werden.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/3957, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.