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ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Ausgabe des amtlichen Landeswappens als Aufkleber und wappenrechtliche Zulässigkeit der Verteilung als Werbemittel

23. Juli 2026Dokument 8/4002 · WP 8Thüringen
Abgeordneter Hande
LandeswappenÖffentlichkeitsarbeitGesetzVerwendung

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird die Verwendung des offiziellen Landeswappens als Aufkleber durch die Staatskanzlei und die rechtlichen Bestimmungen zur Nutzung thematisiert. Es wird untersucht, ob die Verteilung dieser Aufkleber ohne erkennbare Nutzungsbeschränkungen rechtlich zulässig ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Thüringens, die Staatskanzlei, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung sowie die Behörden, die das Landeswappen verwenden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage fragt nach den rechtlichen Risiken der Verwendung des Landeswappens durch Dritte, der Verteilung von Aufklebern durch die Staatskanzlei und der Notwendigkeit von Genehmigungen für die Nutzung des Wappens.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung sieht keine Risiken in der Verwendung des Wappens durch Bürger. Es wurden in der Vergangenheit Aufkleber mit dem Wappen verteilt, ohne dass Nutzungseinschränkungen mitgeteilt wurden. Aktuell sind noch etwa 100 Aufkleber vorhanden, eine weitere Verteilung ist nicht geplant.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4002, Wahlperiode 8, eingereicht 4. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.