❓ Umsetzung des Thüringer Waldgesetzes – Teil I
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Umsetzung des Thüringer Waldgesetzes und die Evaluierung des § 67, die bis Ende 2026 dem Landtag vorgelegt werden soll. Es werden Fragen zur Notwendigkeit von Anpassungen des Gesetzes sowie zu genehmigten Windenergieanlagen auf Waldflächen behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger Thüringens, insbesondere Anwohner von Waldflächen sowie Betreiber von Windenergieanlagen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wann die Evaluierung vorgelegt wird, ob Anpassungsbedarf besteht und welche Maßnahmen zur Waldbrandverhütung getroffen wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, die Evaluierung fristgerecht bis zum 31. Dezember 2026 vorzulegen und sieht derzeit keinen Anpassungsbedarf des § 10 ThürWaldG. Zudem wurden seit Inkrafttreten des geänderten Gesetzes vier Windenergieanlagen beantragt und genehmigt.