❓ Thüringer Kommunen ohne Jahresrechnungen 2023
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, welche Thüringer Kommunen ihre Jahresrechnungen für das Jahr 2023 nicht vorgelegt haben und welche Gründe dafür vorliegen. Es wird auch erörtert, welche Maßnahmen die Rechtsaufsichtsbehörden ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben durchzusetzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Thüringen, insbesondere die Landkreise und kreisfreien Städte, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Jahresrechnungen fristgerecht vorzulegen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt spezifische Fragen zu den Kommunen, die keine Jahresrechnungen vorgelegt haben, den Gründen dafür und den Maßnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden zur Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält die Antworten des Thüringer Finanzministeriums auf die gestellten Fragen, einschließlich der Auflistung der betroffenen Kommunen und der Gründe für die Nichtvorlage der Jahresrechnungen. Es wird festgestellt, dass keine Fristverlängerungen gewährt wurden und dass die Rechtsaufsichtsbehörden keine Befugnis zur Verlängerung gesetzlich festgelegter Fristen haben.