❓ Auswirkungen der neuen Richtlinie Schulsozialarbeit (2026 bis 2030) auf Finanzierung, Bedarfsdeckung und freie Träger in Thüringen – Teil I
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Auswirkungen der neuen Richtlinie zur Schulsozialarbeit in Thüringen für den Zeitraum von 2026 bis 2030. Es werden Änderungen in der Finanzierung, Bedarfsdeckung und den freien Trägern der Jugendhilfe thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Thüringen sowie die Schüler und deren Familien.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Änderungen die neue Richtlinie im Vergleich zur vorherigen enthält, insbesondere in Bezug auf Finanzierungsarten und Eigenanteile der Kommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die neue Richtlinie sieht eine Anteilsfinanzierung vor, bei der das Land bis zu 90 Prozent der Kosten übernimmt, während die Kommunen mindestens zehn Prozent beitragen müssen. Es wurden keine Änderungen bei der Bemessung des Förderhöchstbetrags vorgenommen, jedoch Anpassungen bei den Verwendungsnachweisen.