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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Rechtliche Grundlage, Ausgestaltung und Kontrolle der Drohnenflugverbotszone rund um die Erfurter Messe vom 3. bis 5. Juli 2026

4. August 2026Dokument 8/4064 · WP 8Thüringen
Mühlmann
DrohnenflugverbotszoneErfurter MesseLuftverkehrs-OrdnungÜberwachungSicherheitsmaßnahmen

📋 Worum geht es?

Das Dokument thematisiert die rechtlichen Grundlagen und die Überwachung der Drohnenflugverbotszone, die rund um die Erfurter Messe während des AfD-Bundesparteitags vom 3. bis 5. Juli 2026 eingerichtet wurde. Es werden Fragen zur Einrichtung, den beteiligten Behörden und der Überwachung der Verbotszone behandelt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags, die Anwohner der Erfurter Messe sowie die zuständigen Luftfahrtbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage, den zuständigen Behörden, der räumlichen Ausgestaltung der Verbotszone und den Überwachungsmaßnahmen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Drohnenflugverbotszone wurde auf Grundlage des § 21h Abs. 3 Nr. 11 der Luftverkehrs-Ordnung eingerichtet. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH war für die Beantragung und Überwachung zuständig. Der räumliche Geltungsbereich betrug einen Radius von 3 nautischen Meilen und eine Höhe von 0 bis 120 Metern über Grund. Die Überwachung erfolgte durch Radar und Kamerasysteme.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4064, Wahlperiode 8, eingereicht 6. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.