❓ Rechtliche Grundlage, Ausgestaltung und Kontrolle der Drohnenflugverbotszone rund um die Erfurter Messe vom 3. bis 5. Juli 2026
📋 Worum geht es?
Das Dokument thematisiert die rechtlichen Grundlagen und die Überwachung der Drohnenflugverbotszone, die rund um die Erfurter Messe während des AfD-Bundesparteitags vom 3. bis 5. Juli 2026 eingerichtet wurde. Es werden Fragen zur Einrichtung, den beteiligten Behörden und der Überwachung der Verbotszone behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags, die Anwohner der Erfurter Messe sowie die zuständigen Luftfahrtbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage, den zuständigen Behörden, der räumlichen Ausgestaltung der Verbotszone und den Überwachungsmaßnahmen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Drohnenflugverbotszone wurde auf Grundlage des § 21h Abs. 3 Nr. 11 der Luftverkehrs-Ordnung eingerichtet. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH war für die Beantragung und Überwachung zuständig. Der räumliche Geltungsbereich betrug einen Radius von 3 nautischen Meilen und eine Höhe von 0 bis 120 Metern über Grund. Die Überwachung erfolgte durch Radar und Kamerasysteme.