❓ Datenschutz, Informationssicherheit und Geheimschutz beim Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in der Staatskanzlei und der Landesverwaltung
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, welche Vorgaben und Regelungen für den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz in der Thüringer Staatskanzlei und der Landesverwaltung gelten. Es werden spezifische Fragen zu Datenschutz, Geheimschutz und den Einsatz von KI-Systemen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei sowie der verschiedenen Ministerien, die generative KI-Systeme nutzen oder evaluieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den allgemeinen Vorgaben für die Eingabe personenbezogener Daten, vertraulicher Vorgänge und der Nutzung verschiedener KI-Systeme gestellt. Zudem wird nach Regelungen zur Protokollierung und den Schulungen zum Datenschutz gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Thüringer Staatskanzlei umfassen Informationen zu den geltenden gesetzlichen Grundlagen, den spezifischen Einsatzbereichen von KI-Systemen in verschiedenen Ministerien und den Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Es wird betont, dass der Einsatz von KI-Systemen kontinuierlich überprüft wird.