❓ Vorbereitung der Landesregierung auf Transparenzpflichten nach Artikel 50 der Europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Vorbereitung der Thüringer Landesregierung auf die Transparenzpflichten, die mit der Europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz ab dem 2. August 2026 in Kraft treten. Es wird erläutert, wie die Landesregierung bei der Nutzung von KI-Systemen agiert und welche Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Vorschriften getroffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter der Thüringer Staatskanzlei, Ministerien und nachgeordnete Behörden, die Künstliche Intelligenz einsetzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einordnung der Landesregierung als Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen sowie zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat verschiedene KI-Systeme identifiziert, die sie nutzt oder plant zu nutzen. Es wird festgestellt, dass die Staatskanzlei und andere Ministerien als Betreiber von KI-Systemen agieren und dass eine rechtliche Bewertung der Nutzung erforderlich ist. Zudem wurden Muster-Dienstanweisungen und Informationsmaterialien zur Umsetzung der Transparenzpflichten erstellt.