📝 Auswirkungen der Auflösung der Fraktion des BSW und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht auf den parlamentarischen Bereich: 1. Stärke der Fachausschüsse (zu Drucksachen 8/42 und 8/213), 2. Anzahl der Mitglieder des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses (Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport) (Drucksache 8/41), 3. Anzahl der Mitglieder des Petitionsausschusses gemäß § 70a Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (zu Drucksache 8/40), 4. Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats (zu Drucksache 8/38), 5. Anzahl der Mitglieder der Enquetekommission 8/1 „Lehren aus der SARS-CoV-2 Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen" (zu Drucksache 8/650), 6. Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission (zu Drucksache 8/912), 7. Anzahl der Mitglieder der G 10-Kommission (zu Drucksache 8/913) (Vorabdruck)
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der Anpassung der Mitgliederzahlen in verschiedenen Fachausschüssen des Thüringer Landtags nach der Auflösung der Fraktion BSW und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fraktionen im Thüringer Landtag, insbesondere die AfD, CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht und SPD.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Fachausschüsse, den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport, den Petitionsausschuss, den Ältestenrat sowie die Enquetekommission 8/1 jeweils mit 11 Mitgliedern zu besetzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument legt fest, dass die Mitgliederverteilung in den Ausschüssen angepasst wird, um die Mehrheitsverhältnisse im Landtag widerzuspiegeln. Die regierungstragenden Fraktionen werden mit 5 und die oppositionellen Fraktionen mit 6 Mitgliedern vertreten sein.