❓ Abgabe ausgemusterter Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz für Zwecke der zivilen Gefahrenabwehr
📋 Worum geht es?
Das Dokument thematisiert die Aussonderung und Verwertung von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen, die nicht mehr benötigt werden. Es wird erörtert, wie diese Fahrzeuge rechtssicher und gemeinwohlorientiert weiterverwendet werden können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kommunale Aufgabenträger, humanitäre Organisationen und internationale Hilfsstrukturen, die in Krisenregionen tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Aussonderung, Verwertung und Weitergabe von Einsatzfahrzeugen an Träger der zivilen Gefahrenabwehr gestellt. Zudem wird nach rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte Nutzung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine konkreten Daten zu ausgesonderten Fahrzeugen seit 2022 vorgelegt. Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen, dass die Zuständigkeit für kommunale Fahrzeuge bei den Gemeinden liegt. Informationen zu Abgaben oder Weitergaben außerhalb Thüringens liegen nicht vor.