⚖️ Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der AfD zielt darauf ab, die Mindestamtszeit für den Anspruch auf ein Ruhegehalt von zwei Jahren auf vier Jahre und sechs Monate zu erhöhen. Dies soll eine nachhaltige Wahrnehmung von Regierungsverantwortung sicherstellen und die Versorgungsansprüche der Mitglieder der Landesregierung anpassen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung in Thüringen, insbesondere jene, die die Mindestamtszeit für den Ruhegehaltsanspruch erreichen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Mindestamtszeit für den Erwerb eines Ruhegehaltsanspruchs zu verlängern und die Ruhegehaltsstaffel entsprechend anzupassen. Die Regelungen sollen für amtierende Mitglieder der Landesregierung gelten, die die bisherige Mindestamtszeit noch nicht vollendet haben.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nach Vollendung von vier Jahren und sechs Monaten das Ruhegehalt 30 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge beträgt und für jedes weitere volle Amtsjahr um 2,4 Prozent steigt. Die Regelung soll langfristig zu Minderausgaben im Landeshaushalt führen.