❓ Verkauf von Polterholz durch die Landesforstanstalt Thüringen
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird der Verkauf von Polterholz durch die Landesforstanstalt Thüringen thematisiert. Es werden spezifische Fragen zu den Regelungen, Vermessungen und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen, die Polterholz kaufen möchten, sowie die Landesforstanstalt Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Verkaufsbedingungen, Vermessungen, Gütebeurteilungen und dem Einsatz von Insektiziden/Pestiziden gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesforstanstalt hat erläutert, dass der Verkauf von Rohholz den Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen unterliegt. Die Vermessung und Gütebeurteilung erfolgen nach den Regelungen des Rohholzhandels in Deutschland. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nur nach gesetzlichen Vorgaben und wird auf das notwendige Maß begrenzt.