❓ Handlungsbedarf für Thüringen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2026 zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg?
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt den Handlungsbedarf für Thüringen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg. Es werden die Auffassungen der Landesregierung zu den Auswirkungen des Urteils auf ein anhängiges Berufungsverfahren in Thüringen dargelegt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Freistaat Thüringen, die ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Kläger im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Jena.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Auffassung die Landesregierung zum Urteil des Bundesgerichtshofs hat, wie der Stand des Berufungsverfahrens ist und ob Handlungsbedarf besteht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf infolge des Urteils und bewertet es grundsätzlich positiv. Das Berufungsverfahren ist weiterhin anhängig, und es wurden keine konkreten Entscheidungen getroffen.