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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Handlungsbedarf für Thüringen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2026 zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg?

31. August 2026Dokument 8/4249 · WP 8Thüringen
Nadine Hoffmann
RundholzvermarktungBundesgerichtshofBerufungsverfahrenUmwelt

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt den Handlungsbedarf für Thüringen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg. Es werden die Auffassungen der Landesregierung zu den Auswirkungen des Urteils auf ein anhängiges Berufungsverfahren in Thüringen dargelegt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Freistaat Thüringen, die ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Kläger im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Jena.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, welche Auffassung die Landesregierung zum Urteil des Bundesgerichtshofs hat, wie der Stand des Berufungsverfahrens ist und ob Handlungsbedarf besteht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf infolge des Urteils und bewertet es grundsätzlich positiv. Das Berufungsverfahren ist weiterhin anhängig, und es wurden keine konkreten Entscheidungen getroffen.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4249, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.