❓ Einsatz sogenannter Super-Recognizer im Bereich der Thüringer Polizei (allgemein) – Teil I
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz von sogenannten Super-Recognizern in der Thüringer Polizei seit dem 1. Januar 2022 thematisiert. Es wird erörtert, ob und in welchem Umfang diese Personen zur Identifizierung oder Wiedererkennung von Personen eingesetzt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Thüringer Polizei, das Landeskriminalamt sowie die Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise in Ermittlungen involviert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen gestellt zu den Einsätzen von Super-Recognizern, deren Verwendung durch andere Behörden, sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Dokumentation dieser Einsätze.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass seit dem 1. Januar 2022 nur einmal Super-Recognizer der Bundespolizei zur Unterstützung angefordert wurden. Es gab keine weiteren Einsätze oder Beauftragungen von externen Anbietern.