❓ Einsatz sogenannter Super-Recognizer im Bereich der Thüringer Polizei (allgemein) – Teil II
📋 Worum geht es?
In diesem Dokument wird der Einsatz von sogenannten Super-Recognizern in der Thüringer Polizei thematisiert. Es werden Fragen zur wissenschaftlichen Validität und den rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf deren Beweiswert in Ermittlungsverfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Thüringer Polizei, Staatsanwaltschaften und die Öffentlichkeit, die in Strafverfahren involviert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Beweiswürdigung von Super-Recognizern, deren Anwendung in Ermittlungsverfahren und zur Dokumentation von Identifizierungsprozessen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat klargestellt, dass den Wiedererkennungsleistungen von Super-Recognizern kein erhöhter Beweiswert zukommt. Es wurden keine speziellen Regelungen oder Handlungsanweisungen für deren Einsatz in Thüringen etabliert.