❓ Rolle Thüringens im Zusammenhang mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen nach Syrien – Teil II
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Rolle Thüringens bei Rückführungen und Abschiebungen nach Syrien thematisiert. Es werden Fragen zu den Kriterien und der Handhabung von Abschiebungen, insbesondere bei gut integrierten Geflüchteten, gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind syrische Geflüchtete, insbesondere solche mit Duldungsstatus, sowie die Thüringer Behörden, die für Rückführungen zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Definition von 'Straftäter', 'Gefährder' und 'Verhaltensstörer' sowie zur Berücksichtigung gesundheitlicher Probleme bei der Einstufung gestellt. Zudem wird nach der rechtlichen Einordnung und den ethischen Standards gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung definiert die Begriffe und erklärt, dass gesundheitliche Probleme grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Einstufung haben. Rückführungen werden einzelfallbezogen geprüft, und es gibt keine eigenständigen Kontakte zur syrischen Regierung.