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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Vollzug des Masernschutzgesetzes in Thüringen – Anerkennung medizinischer Ausnahmebescheinigungen, Vollzugskontrolle und Grundrechtsbindung – Teil I bis III – nachgefragt

3. September 2026Dokument 8/4305 · WP 8Thüringen
Dr. Lauerwald
Masernschutzgesetzmedizinische AusnahmebescheinigungenGesundheitsämterVollzugskontrolle

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Thüringen, insbesondere die Anerkennung medizinischer Ausnahmebescheinigungen und die Kontrolle des Vollzugs. Es werden Nachfragen zur Praxis der Gesundheitsämter und zur Handhabung von Ausnahmefällen aufgeworfen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gesundheitsämter in Thüringen, die Landesregierung sowie Familien, die von den Regelungen des Masernschutzgesetzes betroffen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Vollzugspraxis, zur Plausibilitätsprüfung medizinischer Ausnahmen und zur Erfassung von Bußgeldverfahren aufgeworfen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass es keine einheitliche Praxis bei der Anerkennung medizinischer Ausnahmen gibt. Es wurden Abfragen zu den Ergebnissen der Fachaufsicht durchgeführt, jedoch keine konkreten Zahlen zur Vollzugspraxis bereitgestellt. Zudem wird auf personelle Engpässe und unterschiedliche Bewertungen durch die Gesundheitsämter hingewiesen.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4305, Wahlperiode 8, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.