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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Erstaufforstung und Aufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen in Thüringen nach § 21 und § 22 des Thüringer Waldgesetzes und weitere Fragen zum Thüringer Waldgesetz

7. September 2026Dokument 8/4307 · WP 8Thüringen
Nadine Hoffmann
ErstaufforstungAufforstungThüringer WaldgesetzWindenergieanlagenUmweltschutz

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit der Erstaufforstung und Aufforstung von Flächen in Thüringen, die zuvor nicht forstwirtschaftlich genutzt wurden. Es werden Fragen zur Genehmigung und den Gründen für die Aufforstung sowie zu den finanziellen Abgaben im Zusammenhang mit Windenergieanlagen behandelt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind private Antragsteller, kirchliche Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen in Thüringen, die Flächen zur Aufforstung beantragen oder nutzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zu den Flächen, deren Größe und Nutzung sowie zu den gezahlten Walderhaltungsabgaben und naturschutzrechtlichen Ersatzzahlungen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Landesregierung umfassen Informationen zu genehmigten Erstaufforstungen, den gezahlten Abgaben für Windenergieanlagen und die Nutzung der Flächen vor der Aufforstung. Es wird auf Anlagen verwiesen, die detaillierte Informationen enthalten.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4307, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.