❓ Rolle Thüringens im Zusammenhang mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen nach Afghanistan – Teil II
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Rolle Thüringens bei Rückführungen nach Afghanistan thematisiert. Es wird untersucht, wie die Begriffe 'Straftäter', 'Gefährder' und 'Verhaltensstörer' definiert werden und welche Auswirkungen dies auf die Rückführungsmaßnahmen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind afghanische Staatsangehörige, insbesondere Männer, die als Straftäter, Gefährder oder Verhaltensstörer eingestuft werden. Auch die Landesregierung und die zuständigen Behörden in Thüringen sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Definition von Straftätern und Gefährdern sowie zur Berücksichtigung gesundheitlicher Probleme bei Rückführungen gestellt. Zudem wird die ethische Bewertung der Verhandlungen mit dem Taliban-Regime hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung definiert die Begriffe Straftäter, Gefährder und Verhaltensstörer und erklärt, dass ein Duldungsstatus nicht automatisch zur Einstufung als Verhaltensstörer führt. Es wird betont, dass gesundheitliche Probleme keine Auswirkungen auf die Einstufung haben und dass direkte Kontakte zur Taliban nicht angestrebt werden.