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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Verfolgungspraxis nach § 188 StGB in Thüringen seit dem Jahr 2021 im Vergleich zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Heilbronn

10. September 2026Dokument 8/4352 · WP 8Thüringen
Mühlmann
Verfolgungspraxis§ 188 StGBMeinungsfreiheitStaatsanwaltschaft

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird die Verfolgungspraxis nach § 188 StGB in Thüringen seit 2021 untersucht, insbesondere im Vergleich zu den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Es werden Fallzahlen und Verfahrensausgänge erfragt sowie die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit diskutiert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürger, die aufgrund ihrer Äußerungen in sozialen Netzwerken oder anderen Medien verfolgt werden, sowie politische Akteure und Institutionen, die in den Ermittlungsverfahren involviert sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Ermittlungsverfahren, deren Verfahrensausgängen und zur Dauer der Verfahren gestellt. Zudem wird nach dem Maßstab der Staatsanwaltschaften bei der Prüfung von Äußerungen gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat Fallzahlen zu Ermittlungsverfahren nach § 188 StGB in Thüringen bereitgestellt. Zwischen 2021 und 2025 wurden insgesamt 57 bis 147 Fälle jährlich registriert. Die Antworten umfassen auch die Anzahl der Verfahren, die Äußerungen in sozialen Netzwerken betrafen, sowie die durchschnittliche Verfahrensdauer, die jedoch nicht quantifiziert werden konnte.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4352, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.