📄 Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
📋 Worum geht es?
Die Dringlichkeitsanfrage befasst sich mit dem Stand der Anpassungen des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der Evaluationsbericht und die geplanten Gesetzesänderungen werden thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen in Thüringen sowie die Institutionen, die mit deren Inklusion und Gleichstellung befasst sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie der aktuelle Bearbeitungsstand des Gesetzentwurfs ist, wann dieser in den Landtag eingebracht wird und welche Vorschläge aus dem Evaluationsbericht aufgegriffen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der derzeit in der Ressortabstimmung ist. Die endgültige Fassung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2027 an den Landtag weitergeleitet.