❓ Speicherung, Prüfpraxis und Löschung von Eintragungen, personengebundenen Hinweisen und ermittlungsunterstützenden Hinweisen in polizeilichen Informationssystemen in Thüringen – Teil I
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Speicherung, Prüfpraxis und Löschung von Eintragungen in polizeilichen Informationssystemen in Thüringen thematisiert. Es wird untersucht, welche Daten gespeichert werden und welche Auswirkungen dies auf betroffene Personen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in polizeilichen Informationssystemen als Gewalttäter oder Intensivtäter eingestuft werden, sowie die Polizei und die Landesregierung Thüringen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur konkreten Handhabung von Eintragungen, Löschungen, Prüffristen und den rechtlichen Grundlagen gestellt, um mehr Transparenz über die Vorgehensweise der Polizei zu erhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat Informationen zu den Kategorien von Eintragungen und den damit verbundenen Datenfeldern bereitgestellt. Es wurden Zahlen zu Neueintragungen und Löschungen in den Jahren 2024 bis 2026 genannt, jedoch keine umfassenden Statistiken zu Entwicklungen bereitgestellt.