Zurück zur Übersicht
ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Unterhaltungspflicht für das Aquädukt in Uhlstädt und wasserrechtliche Einordnung

16. September 2026Dokument 8/4391 · WP 8Thüringen
Nauer
AquäduktUhlstädtUnterhaltungspflichtWasserrechtDenkmalschutz

📋 Worum geht es?

In dieser Anfrage wird die Verantwortung für die Unterhaltung des Aquädukts in Uhlstädt thematisiert. Das Bauwerk ist baufällig und es gibt Unklarheiten über die Zuständigkeit zwischen der Gemeinde und dem Gewässerunterhaltungsverband.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel, der Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale sowie die zuständige Wasserbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, wer für die Unterhaltung des Aquädukts verantwortlich ist und wie die wasserrechtliche Einordnung erfolgt. Zudem wird nach der Einschätzung der Landesregierung zur Verantwortung und den rechtlichen Grundlagen gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Unterhaltungspflicht. Die zuständige Wasserbehörde entscheidet über die Zuständigkeit. Das Aquädukt wird nicht als Sonderbauwerk eingestuft, und die Einordnung obliegt der unteren Wasserbehörde.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4391, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.