❓ Distanzelektroimpulsgeräte beziehungsweise Elektroschockwaffen (Taser) bei der Thüringer Polizei nachgefragt – Teil III
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten, auch bekannt als Tasern, bei der Thüringer Polizei. Es wird untersucht, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Geräte eingesetzt werden können und welche medizinischen und rechtlichen Bewertungen dazu vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Thüringer Polizei, die Landesregierung sowie die Bürger, die möglicherweise mit diesen Geräten in Kontakt kommen könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit und den Einsatzbedingungen von Distanzelektroimpulsgeräten aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf deren Wirkung im Vergleich zu Schusswaffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass die durchschnittliche Letalität als Bewertungsmaßstab für die Zulassungsfähigkeit von Distanzelektroimpulsgeräten dient. Zudem wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Risiken für verschiedene Personengruppen zu bewerten. Es gibt derzeit keine formelle Zulassung für den Einsatz außerhalb von Spezialeinheiten.