⚖️ Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Thüringer Landeshaushaltsordnung zu ändern, um die Flexibilität bei der Verwendung von Investitionsmitteln zu erhöhen. Dies soll sicherstellen, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel effizienter genutzt werden und bürokratische Hürden abgebaut werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Thüringer Landesregierung, die Verwaltung, sowie die Bereiche Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und kommunale Entwicklung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Regelungen in den §§ 19 und 45 der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu ändern, um die Übertragbarkeit von Investitionsausgaben zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Investitionsausgaben automatisch übertragbar sind und keine gesonderten Genehmigungen mehr benötigen. Dies soll die Investitionstätigkeit in Thüringen stärken und die Effizienz bei der Mittelverwendung erhöhen.