❓ Meldungen nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Thüringen im Jahr 2024
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird der Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten für das Jahr 2024 thematisiert, der 18 Meldungen zu Datenschutzvorfällen in Rundfunkanstalten und deren Beteiligungsunternehmen dokumentiert. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Kenntnis der Landesregierung zu diesen Vorfällen zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Rundfunkanstalten in Thüringen, insbesondere der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und Deutschlandradio sowie deren Beteiligungsunternehmen. Auch Bürger, Beschäftigte und freie Mitarbeiter könnten betroffen sein.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Kenntnis der Landesregierung über die Datenschutzvorfälle, die Art der betroffenen Daten und die Informationspflichten gegenüber Betroffenen gestellt. Zudem wird die Bewertung der Landesregierung zu den nicht gemeldeten Vorfällen angefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat Kenntnis von den 18 Meldungen, die im Tätigkeitsbericht erwähnt werden. MDR und Deutschlandradio haben keine Meldungen abgegeben. Die genaue Art der betroffenen Daten und die Betroffenheit von Thüringer Bürgern sind nicht bekannt. Die Landesregierung sieht sowohl gut funktionierende Datenschutzprozesse als auch mögliche Defizite in den Meldeprozessen als Erklärungen für die fehlenden Meldungen.