Zurück zur Übersicht
ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Räumungen durch die Polizei im Rahmen des Versammlungsgeschehens zum AfD-Bundesparteitag in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026

28. September 2026Dokument 8/4445 · WP 8Thüringen
Mühlmann
VersammlungsrechtPolizeieinsatzStraßenblockadeunmittelbarer ZwangErmittlungsverfahren

📋 Worum geht es?

Am 4. Juli 2026 räumte die Polizei im Rahmen des Versammlungsgeschehens rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt an mehreren Orten im Stadtgebiet Straßen und Blockaden, darunter in Bindersleben, am Gothaer Platz und auf der Bundesautobahn 71. Der Abgeordnete Mühlmann (AfD) fragte die Landesregierung nach Einzelheiten zu diesen elf Räumungen, die zwischen 5:25 Uhr und 10:45 Uhr erfolgten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen waren Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Stadtgebiet Erfurt, insbesondere an Orten wie Gothaer Platz, Bundesstraße 7 bei Frienstedt, Bundesautobahn 71, Espachstraße/Cyriakstraße, Wartburgstraße/Wachsenburgweg und weiteren Örtlichkeiten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller wollte wissen: an welchen Orten und zu welchen Zeiten Räumungen stattfanden, aus welchem Grund jede einzelne Räumung angeordnet wurde, auf welcher Rechtsgrundlage sie erfolgten, welche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, wo unmittelbarer Zwang oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt wurden, bei welchen Räumungen die Maßnahme abgebrochen wurde, wie viele Personen in Gewahrsam genommen wurden, welche Verletzungen dokumentiert wurden und ob Räumungen auf einer vorherigen Auflösungsverfügung der Versammlungsbehörde beruhten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung listet elf Räumungen am 4. Juli 2026 zwischen 5:25 Uhr und 10:45 Uhr auf, u. a. am Gothaer Platz, auf der Bundesstraße 7 bei Frienstedt und mehrfach auf der Bundesautobahn 71. Als Gründe werden unter anderem die Freihaltung des Straßenbahnschienenstrangs, die Befreiung eingeschlossener Polizeikräfte, die Wiederherstellung des Verkehrsflusses und die Ermöglichung der Zufahrt von Parteitagsdelegierten genannt. Rechtsgrundlage waren laut Landesregierung die §§ 12 und 18 des Polizeiaufgabengesetzes. Es wurden Ermittlungsverfahren u. a. nach §§ 113, 114, 240 und 242 StGB sowie § 315b StGB eingeleitet; weitere Verfahren seien nicht ausgeschlossen. Bei allen Räumungen wurde laut Landesregierung unmittelbarer Zwang in Form einfacher körperlicher Gewalt (Wegtragen, Schieben, Drücken) angewandt, der Einsatz von Hilfsmitteln wie Diensthunden oder Pfefferspray ist nicht dokumentiert. Die Räumung am Gothaer Platz wurde nur teilweise durchgeführt, die anschließende Identitätsfeststellung an der Bundesstraße 7 musste abgebrochen werden. Niemand wurde laut Antwort in Gewahrsam genommen. Dokumentiert ist eine Verletzung (Kratzspuren) bei einer Person im Zusammenhang mit der Räumung an der Anschlussstelle Erfurt-Mittelhausen. Keine der Räumungen erfolgte auf Grundlage einer vorherigen Auflösungsverfügung der Versammlungsbehörde.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Mühlmann (AfD) gestellt. Das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat die Kleine Anfrage 8/2873 vom 6. Juli 2026 mit Schreiben vom 25. September 2026 im Namen der Landesregierung beantwortet. Die Antwort nennt elf konkrete Räumungsorte und -zeiten, benennt als Rechtsgrundlage §§ 12 und 18 des Polizeiaufgabengesetzes und listet mehrere eingeleitete Ermittlungsverfahren nach dem Strafgesetzbuch sowie eine dokumentierte Verletzung auf. Die Landesregierung gibt an, dass die strafrechtliche Aufarbeitung noch andauert.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4445, Wahlperiode 8, eingereicht 6. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.