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ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Durchschnittliche Funkstreifenwagenbesatzungen im Einsatz- und Streifendienst der Thüringer Polizei

28. September 2026Dokument 8/4447 · WP 8Thüringen
Hande
FunkstreifenwagenPolizeipräsenzEinsatz- und StreifendienstPersonalausstattungDienstplanung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Funkstreifenwagenbesatzungen im Einsatz- und Streifendienst der Thüringer Polizei im Jahr 2025 durchschnittlich im Einsatz waren, aufgeschlüsselt nach Dienststelle, Wochentag und Tageszeitfenster (6-18 Uhr bzw. 18-6 Uhr). Zudem wird nach Soll-Besetzungsstärken, Unterschreitungen dieser Stärken und den Gründen dafür gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Thüringer Polizei, insbesondere die örtlichen Polizeiinspektionen, Polizeistationen und Landespolizeiinspektionen, sowie die Bürger in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen hinsichtlich der polizeilichen Erreichbarkeit und Präsenz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele Funkstreifenwagenbesatzungen waren 2025 je Dienststelle, Wochentag und Zeitfenster durchschnittlich im Einsatz? Auf welcher Datengrundlage beruhen diese Angaben? Wie sind die Begriffe 'Funkstreifenwagenbesatzung', 'Einsatz- und Streifendienst' und '24/7-Betreuung' definiert? Welche Organisationsbereiche sind einbezogen? Welche Soll- oder Mindestbesetzungsstärken existieren? In wie vielen Schichten 2025 wurden diese unterschritten? Welche Gründe gab es für Unterschreitungen? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung 2026/2027 zur Sicherung der Besetzung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweigert die Beantwortung mehrerer Fragen (u.a. Frage 1, 2, 5) unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Thüringer Verfassung mit der Begründung, dies lasse Rückschlüsse auf polizeiliche Fähigkeiten, Organisation, Taktik und Einsatzmethoden zu und gefährde die innere Sicherheit. Zu den Begriffsdefinitionen (Frage 3) antwortet sie: Eine Funkstreifenwagenbesatzung besteht im Einsatz- und Streifendienst in der Regel aus zwei Beamten; der ESD umfasst Gefahrenabwehr, Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung sowie Einsatzbewältigung; die 24/7-Betreuung bezeichnet die durchgängige Aufgabenwahrnehmung an sieben Tagen die Woche über 24 Stunden. Zu Frage 6 erklärt die Landesregierung, es lägen verbindliche Besetzungsstärken vor, die Vorplanung erfolge monatlich mit Bestätigung des Dienststellenleiters. Zu den Fragen 7 bis 9 (Unterschreitungen, fehlende Besatzungen, Kompensationsmaßnahmen) verweist die Landesregierung auf fehlende statistische Erfassung und ein unverhältnismäßiges Verwaltungsaufwand. Zu Frage 10 erklärt die Landesregierung, die planmäßige Besetzung werde nur im Einzelfall wegen kurzfristiger Krankmeldungen oder sonstiger Erforderlichkeiten unterschritten und im Wesentlichen kompensiert; eine statistische Erhebung der Gründe werde nicht geführt. Zu Frage 11 verweist die Landesregierung auf eine regelmäßige Evaluation der Bedarfe und auf die jährliche Abgabeplanung und Personalzuführung von Polizeibildungseinrichtungen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Hande (Die Linke) eingereicht. Die Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung liegt vor (Schreiben vom 25. September 2026, Unterzeichner: Minister Maier) und bezieht sich auf die Kleine Anfrage 8/2786 vom 25. Juni 2026. Mehrere Fragen wurden unter Berufung auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht beantwortet; zu den Fragen 7 bis 9 verweist die Regierung auf fehlende statistische Erfassung und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4447, Wahlperiode 8, eingereicht 25. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.