⚖️ Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes (Vorabdruck)
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Thüringer Landesmediengesetz zu ändern, um die Vielfalt im privaten Rundfunk zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen. Dies geschieht durch die Erlaubnis für Rundfunkveranstalter, sich im Rahmen des Funkhausmodells zusammenzuschließen und die Einführung von kommerziellem Lokalradio.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kommerzielle Rundfunkveranstalter in Thüringen, die Landesmedienanstalt sowie die Hörer und Zuschauer des Rundfunks.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Vorgeschlagen wird die Änderung der Regelungen zur mehrfachen Programmträgerschaft, die Einführung von kommerziellem Lokalradio und die Anpassung der Regelungen zur geschlechtergerechten Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes, die darauf abzielen, die Vielfalt im Hörfunk zu sichern und bürokratische Anforderungen zu reduzieren. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt.