❓ Aktuelle Auswirkungen der Trockenheit auf Wasserhaushalt und Trinkwasserversorgung im Kyffhäuserkreis
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Entwicklung von Grundwasserständen, Quellschüttungen, Rohwasserbeschaffenheit und Trinkwasserversorgung im Kyffhäuserkreis, einer der niederschlagsärmsten Regionen Thüringens, angesichts anhaltender Trockenheit und niedriger Wasserstände in Wipper und Unstrut. Die Landesregierung beantwortet die Fragen mit Daten aus dem Landesmessnetz sowie Mitteilungen der beiden zuständigen Wasserzweckverbände.
👥 Wer ist betroffen?
Der Kyffhäuserkreis, die öffentlichen Wasserversorgungszweckverbände Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT Artern) und Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper (TAZ), sowie die Bevölkerung der Region als Trinkwassernutzer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie haben sich Grundwasserstände und Quellschüttungen seit Januar 2025 entwickelt? An welchen Messstellen gab es niedrige Grundwasserstände? Welche Auswirkungen hat die Trockenheit auf die Grundwasserdargebote der Zweckverbände KAT und TAZ? Gibt es Erkenntnisse zu geringeren Fördermengen einzelner Brunnen oder Quellen? Wie haben sich Rohwasser- und Trinkwasserwerte (Nitrat, Uran, Leitfähigkeit) entwickelt? Gibt es qualitative Veränderungen des Wassers nach Trockenphasen? Mussten Fördermengen reduziert oder Wasser umgeleitet werden? Sind Einschränkungen oder Risiken für die Trinkwasserversorgung bekannt oder zu erwarten? Welche Auswirkungen hat die Trockenheit auf Oberflächengewässer und Gewässerökologie? Wie bewertet die Landesregierung die Versorgungssicherheit für den weiteren Verlauf des Jahres 2026?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Von 68 Landesmessstellen im Kyffhäuserkreis zeigten 2026 bislang 51 mindestens einmal Niedrigwasserverhältnisse (Klassen 1–3 der TLUBN-Klassifikation); 17 namentlich genannte Messstellen zeigten keine Niedrigwasserverhältnisse. Der KAT Artern meldete als bisher einzige Auswirkung eine jahreszeitlich überdurchschnittliche Grundwasserabsenkung in Brunnen und Quellen; Einschränkungen der Förderleistung bestehen laut KAT nicht. Der TAZ Helbe-Wipper berichtet von keinen Einschränkungen, die Dargebote lägen im Durchschnitt der Vorjahre, Tiefststände würden erst im Herbst/Winter erwartet. Eine Bewertung der Trockenheit des Jahres 2026 anhand der Entnahmedaten ist laut Landesregierung erst 2027 möglich, da Entnahmedaten erst für das Vorjahr gemeldet werden. Bei Nitrat, Uran und elektrischer Leitfähigkeit meldeten beide Verbände keine Veränderungen seit 2025; das Trinkwasser entspreche der Trinkwasserverordnung. Das TLUBN hat keine systematische Untersuchung von Nitrat-Belastungsspitzen nach Niederschlagsereignissen durchgeführt, lokal kurzzeitige Nitratanstiege in nitratbeeinflusstem Grundwasser sind laut Messungen möglich. Fördermengenreduzierungen oder Umleitungen waren 2026 bislang nicht notwendig. Der KAT Artern hat mit der unteren Wasserbehörde einen Aufruf zum sparsamen Wasserverbrauch abgestimmt (24. August 2026). Die untere Wasserbehörde stellt fest, dass 2026 kein wesentlich von den Vorjahren abweichender Zustand vorliegt, abgesehen von 2019 (weniger Wasser) und 2024 (mehr Wasser); die Wasserführung kleiner Gewässer habe sich über Jahrzehnte insgesamt verringert, was die Landesregierung auf den Klimawandel, insbesondere schneearme Winter, zurückführt. Die Landesregierung bewertet die Versorgungssicherheit für das KAT-Verbandsgebiet als gut und für das TAZ-Gebiet als vollumfänglich gewährleistet für 2026.
⚡ Einordnung
Eingereicht von den Abgeordneten Cotta und Nadine Hoffmann (AfD). Die Antwort erfolgte durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten mit Schreiben vom 23. September 2026 auf die Kleine Anfrage 8/3013 vom 12. August 2026. Das Dokument verweist auf frühere Drucksachen 8/2351, 8/1720, 8/1692, 8/1690, 8/1587, 8/1174, 8/304, 8/239 sowie auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 8/903 in Drucksache 8/1690 vom Juli 2025. Eine detaillierte Tabelle mit Messwerten aller 68 Messstellen liegt als nicht abgedruckte Anlage vor, einsehbar im Abgeordneteninformationssystem bzw. der Parlamentsdatenbank. Die Landesregierung verweist zudem auf eine allgemeine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur sparsamen Wasserverwendung.