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ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Lottomittel für den Verein Schlaraffia Eisenach e.V. – erneut nachgefragt

24. September 2026Dokument 8/4479 · WP 8Thüringen
Bilay
LottomittelEhrenamtsförderungZuwendungsbescheidVerwendungsnachweisEhrenamtsurkunde

📋 Worum geht es?

Die Anfrage knüpft an frühere Kleine Anfragen (8/2105, 8/2420, 8/2431) zur Förderung des Vereins Schlaraffia Eisenach e.V. aus dem Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes in Thüringen“ an. Der Fragesteller thematisiert, dass bei der öffentlichen Übergabe einer Ehrenamtsurkunde am 23. Februar 2026 der Minister für Digitales und Infrastruktur nach Darstellung des Vereins zum Ehrenmitglied ernannt und mit Ehrenbrief, Ehrennadel und einem vereinsinternen Titel ausgezeichnet wurde, obwohl die Förderzuständigkeit allein beim Landesverwaltungsamt lag.

👥 Wer ist betroffen?

Der Verein Schlaraffia Eisenach e.V., die Thüringer Staatskanzlei, das Ministerium für Digitales und Infrastruktur, das Finanzministerium sowie das Landesverwaltungsamt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wer regte den Termin zur Ehrenamtsurkundenübergabe ursprünglich an? Warum war der Termin zunächst für die Finanzministerin vorgesehen? Wann und warum übernahm der Minister für Digitales und Infrastruktur den Termin? Welche Unterlagen lagen den Beteiligten vor dem Termin vor? Gab es vorab Hinweise auf eine geplante Ehrung des Ministers? Hat der Minister die Ehrenmitgliedschaft/Ehrennadel/den Titel angenommen oder dienstrechtlich bewerten lassen? Welche Ausgaben wurden bei der Förderung nicht als zuwendungsfähig anerkannt und warum? Warum wurde ein vergleichbarer Antrag des Kurstadt-Vereins Bad Blankenburg e.V. abgelehnt? Welche Anforderungen gelten für den Verwendungsnachweis der 300 Arbeitsstunden Eigenleistung? Wann endet der Bewilligungszeitraum und liegt der Verwendungsnachweis bereits vor? Wie bewertet die Landesregierung die öffentliche Bezeichnung des Ministers als Ehrenmitglied bzw. mit einem schlaraffischen Titel?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Staatskanzlei dem Büro der Finanzministerin am 3. Dezember 2025 eine Terminübersicht für Ehrenamtsurkundenübergaben übermittelte, in der auch der Verein Schlaraffia Eisenach e.V. aufgeführt war. Für den 23. Februar 2026 war ein Arbeitsgespräch im Rathaus Eisenach mit Finanzministerin, dem Minister für Digitales und Infrastruktur und dem Landrat des Wartburgkreises geplant; die Finanzministerin bat den Minister am 20. Februar 2026, den Termin zu übernehmen, da sie selbst verhindert war. Den vorliegenden Unterlagen zufolge gab es vor dem Termin keinen Hinweis auf eine geplante Ehrung des Ministers; dies wurde ihm laut Antwort erst während des Termins bekannt. Die übergebenen Gegenstände (Ehrenbrief, Ehrennadel) befinden sich im Büro des Ministers; eine tatsächliche Vereinsmitgliedschaft sei dadurch nicht begründet worden, eine dienstrechtliche Bewertung sei daher nicht veranlasst. Von beantragten 30.000 Euro wurden 2.500 Euro für Veranstaltungstechnik (wegen fehlender wirtschaftlicher Begründung gegenüber Miete) und 8.000 Euro für bereits vor Antragstellung angeschafftes Material (wegen Verbots des vorzeitigen Maßnahmebeginns nach Nr. 1.3.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung) nicht als zuwendungsfähig anerkannt. Beim Antrag des Kurstadt-Vereins Bad Blankenburg e.V. wurden aus demselben Grund 15.178,29 Euro für Veranstaltungstechnik nicht anerkannt, der Antrag insgesamt nicht bewilligt. Für die 300 Arbeitsstunden Eigenleistung müssen im Verwendungsnachweis entsprechende Stundennachweise vorgelegt werden. Der Bewilligungszeitraum endete am 31. Dezember 2025, der Verwendungsnachweis ist bis zum 30. November 2026 vorzulegen und lag zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor. Die Landesregierung erklärt, sie mache sich öffentliche Vereinsdarstellungen nicht zu eigen und bewerte die Würdigung des Ministers als rein symbolisch-protokollarisch und vereinsintern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Bilay (Die Linke) am 30. Juli 2026 eingereicht; die Antwort der Thüringer Staatskanzlei im Namen der Landesregierung datiert vom 23. September 2026. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen 8/3284, 8/3881 und 8/3926 sowie auf die Kleine Anfrage 8/2419. Genannt werden konkrete Beträge (30.000 Euro beantragt, davon 19.500 Euro zuwendungsfähig, 2.500 Euro und 8.000 Euro nicht anerkannt, 6.000 Euro Eigenanteil durch 300 Arbeitsstunden), Fristen (Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2025, Verwendungsnachweis bis 30. November 2026) sowie die rechtliche Grundlage Nr. 1.3.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung. Die Landesregierung bezeichnet den Titel der Anfrage selbst als irreführend, da es sich nicht um Lottomittel, sondern um Projektfördermittel aus dem genannten Landesprogramm handele.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4479, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.