Zurück zur Übersicht
ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bei der Thüringer Polizei – nachgefragt – Teil II

30. September 2026Dokument 8/4492 · WP 8Thüringen
Hande
RuhestandPolizeiPersonalplanungBeamtenrechtDienstfähigkeit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/508) an, in der bereits Angaben zur Altersstruktur und zu Anträgen auf Hinausschieben des Ruhestands bei der Thüringer Polizei für 2022 bis 2024 gemacht wurden. Diese Folgeanfrage betrifft vorrangig die Jahre 2025 und 2026 und fragt nach Ablehnungsgründen, tatsächlichem Einsatz der Betroffenen, gesundheitlichen Prüfungen sowie Auswirkungen auf Personalentwicklung und Finanzen.

👥 Wer ist betroffen?

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Thüringer Polizei, die einen Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts gestellt haben, sowie jüngere Bedienstete, deren Beförderungs- und Nachbesetzungschancen betroffen sein können.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: aus welchen Gründen Anträge 2025/2026 abgelehnt oder nur teilweise genehmigt wurden; in welchen Aufgabenbereichen die Betroffenen eingesetzt wurden; welche gesundheitlichen Prüfungen erfolgen und mit welchem Ergebnis; wie sich Krankenstand, Mehrarbeit, Dienstunfälle und Dienstfähigkeit bei den Betroffenen entwickeln; welche Auswirkungen auf Planstellen, Beförderungen und Personalentwicklung bestehen und ob die Landesregierung gesonderte Haushaltslösungen prüft; welche finanziellen Auswirkungen es gab; und wie die Landesregierung das Instrument insgesamt bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass in der Regel keine gesonderten polizeiärztlichen Prüfungen erfolgen, sondern die krankheitsbedingten Fehlzeiten der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden; 2025 kam es bei der Landespolizeidirektion zu einer Ablehnung aufgrund gesundheitlicher Prüfung. Zu Krankenstand, Mehrarbeit, Dienstunfällen und vorzeitiger Beendigung erfolgt keine gesonderte Datenerhebung, es gebe aber keine Anhaltspunkte für signifikante Unterschiede zu anderen Bediensteten. Der Anteil genehmigter Anträge am Gesamtpersonalbestand der Polizei lag 2025 bei 0,76 Prozent, die Auswirkungen auf die Personalentwicklung seien daher insgesamt vernachlässigbar gering, spürbar jedoch bei kleinen Gruppen wie Spitzenämtern. Zu finanziellen Auswirkungen liegen keine Erkenntnisse vor. Detaillierte Angaben zu Ablehnungsgründen und tatsächlichen Einsatzbereichen je Dienststelle sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht enthalten, die unter anderem Fallgruppen wie fehlende gesundheitliche Eignung, disziplinarrechtliche und strafrechtliche Gründe sowie Fristüberschreitung unterscheidet.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Hande (Die Linke); beantwortet wurde sie vom Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung mit Schreiben vom 29. September 2026 im Namen der Landesregierung. Die Anfrage bezieht sich auf § 25 des Thüringer Beamtengesetzes sowie auf die vorangegangene Kleine Anfrage, Drucksache 8/508, mit Daten für 2022 bis 2024. Die Landesregierung nennt als Kennzahl einen Anteil von 0,76 Prozent genehmigter Anträge am Gesamtpersonalbestand der Polizei für 2025. Eine detaillierte tabellarische Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt, wurde aber im vorliegenden Dokument nicht abgedruckt, sondern ist laut Dokument elektronisch im Abgeordneteninformationssystem und in der Parlamentsdatenbank verfügbar.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4492, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.