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ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung von Kryptowerten in Thüringen – nachgefragt – Teil I

30. September 2026Dokument 8/4493 · WP 8Thüringen
Hande
KryptowerteKryptowährungAsservateVermögensabschöpfungBehördenwallet

📋 Worum geht es?

Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/303) an und fragt nach dem aktuellen Stand der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung von Kryptowerten durch Landesbehörden in Thüringen für die Jahre 2024 bis 2026. Im Mittelpunkt stehen Art und Wert sichergestellter Kryptowerte, deren weitere Verwertung, der Stand einer angekündigten polizeilichen Dienstanweisung sowie die Nutzung von Behördenwallets.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Thüringer Polizei, die Staatsanwaltschaften (insbesondere die Zentralstelle Staatsanwaltschaft Mühlhausen), das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, das Finanzministerium sowie die Justizzahlstelle und Geschädigte in Ermittlungsverfahren mit Kryptowertbezug.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Kryptowerte wurden 2024 bis 2026 nach Jahr, Behörde, Art, Anzahl und Gegenwert gesichert? In welcher technischen Form erfolgte die Sicherung? Welche gesicherten Kryptowerte wurden verwertet, herausgegeben oder sind noch in Verwahrung? Wie erklärt sich das Fehlen einer Einzelauflistung zu einem Zahlungseingang vom 26. Juli 2024 über 37.605 Euro? Wurde die angekündigte Dienstanweisung der Polizei erlassen? Verfügen Behörden über eigene Wallets? Welche Rolle und Fallzahlen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen als Zentralstelle nach § 77a StVollstrO?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Polizei seit 2024 in 4 Verfahren (2024) und 3 Verfahren (2025) verschiedene Kryptowerte sicherte, darunter Bitcoin (6,459 Einheiten, Sicherungswert 440.263 Euro) und weitere wie Ethereum, Tether, Tron, Solana; Gesamtsicherungswert 2024: 615.747 Euro, 2025: 24.369 Euro (Ethereum). Für 2026 lägen noch keine validen Daten vor. Die Sicherungsform werde statistisch nicht erfasst. Bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen als Zentralstelle wurden bislang Bitcoin, Bitcoin Cash und Ethereum verwertet; seit Drucksache 7/303 gingen Verkaufserlöse in Höhe von insgesamt rund 248.325 Euro (Erfurt, Dezember 2024) sowie weitere Beträge aus Gera (März 2025, entsprechend 0,246 Bitcoin) und Erfurt (August 2026, 0,322 Ethereum) ein, letztere als Notveräußerungen nach § 77a StVollstrO. Der Zahlungseingang vom 26. Juli 2024 über 37.605 Euro entspricht 0,61875 Bitcoin aus einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Die angekündigte Dienstanweisung der Polizei sei noch nicht in Kraft; derzeit werde ein Informationssicherheitskonzept erarbeitet. Nach der Asservatenordnung würden Seeds und Paper-Wallets im Vier-Augen-Prinzip verwahrt; die ZITiS habe ein Behördenwallet für zehn Kryptowährungen geschaffen, das die Polizei im Pilotbetrieb nutze; das Finanzministerium plane den Einsatz in Finanzämtern. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen habe 2024 bis 2026 in acht Verfahren Verwertungen nach § 77a StVollstrO durchgeführt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Hande (Die Linke) gestellt und am 30. Juni 2026 eingereicht (Kleine Anfrage 8/2823); das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antwortete mit Schreiben vom 29. September 2026. Die Antwort verweist auf frühere Drucksachen 8/303 und 7/81 (Drucksache 7/303) sowie auf rechtliche Grundlagen (§§ 111b ff., § 111p StPO; § 77a StVollstrO; Verwaltungsvorschrift vom 17. April 2019, JMBl. 2019 Nr. 2 S. 55). Genannte Zahlen umfassen Sicherungswerte von 615.747 Euro (2024) und 24.369 Euro (2025) sowie dokumentierte Verkaufserlöse laut Tabelle der Landesregierung.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4493, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.