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ThüringenKleine AnfrageDie Linke

❓ Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung von Kryptowerten in Thüringen – nachgefragt – Teil II

30. September 2026Dokument 8/4494 · WP 8Thüringen
Hande
KryptowerteVermögensabschöpfungBlockchain-AnalyseAsservateBehördenwallet

📋 Worum geht es?

Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/303) an und fragt nach dem aktuellen Stand der Sicherstellung, Verwahrung, Analyse und Verwertung von Kryptowerten in Thüringen. Es geht um die haushälterische und asservatenrechtliche Behandlung von Kryptowerten, die genutzten Kontrollmechanismen und Analysewerkzeuge sowie die Fähigkeit der Behörden, auch sehr große Kryptowert-Fälle zu bewältigen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Thüringer Polizei, die Staatsanwaltschaften (insbesondere die Staatsanwaltschaft Mühlhausen als Zentralstelle und die Staatsanwaltschaft Erfurt), das Landeskriminalamt, die Finanzämter und das Finanzministerium sowie Geschädigte in einem konkreten Kapitalanlagebetrugsverfahren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: (1) wie sichergestellte Kryptowerte haushälterisch und asservatenrechtlich erfasst werden, (2) welche Kontrollmechanismen Verlust, Missbrauch oder Fehler verhindern, (3) welche Software und Dienstleister zur Blockchain-Analyse genutzt werden und zu welchen Kosten, (4) wie der Beweiswert von Blockchain-Analysen sichergestellt wird, (5) welche Erkenntnisse zu einem konkreten großen Kapitalanlagebetrugsverfahren vorliegen, (6) welche Verbesserungsmaßnahmen geplant sind und (7) ob Thüringen fachlich, technisch und organisatorisch für einen Fall in der Größenordnung des sächsischen „movie2k“-Verfahrens gerüstet wäre.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eingezogene Kryptowerte im Kapitel 05 04 Titel 119 52 verbucht werden; bei Steuerverfahren fließen Erlöse dem Einzelplan 17 zu. Verwahrung erfolgt teils über ZITiS-Behördenwallets im Pilotbetrieb bei der Polizei, eine Dienstanweisung wird noch erarbeitet; Finanzämter planen ebenfalls den Einsatz von Behördenwallets. Für Analysen nutzt das Landeskriminalamt die Software von Chainalysis und TRM Labs (jährliche Kosten ca. 70.000 Euro), die Steuerfahndung nutzt Blockpit (7.735 Euro für zwölf Monate). Zum medial bekannten Kapitalanlagebetrugsverfahren nennt die Landesregierung ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Erfurt vom Mai 2026 mit einem Schaden von rund 107 Millionen Euro, 4.573 Geschädigten, Rechtshilfeersuchen an mehr als zehn Staaten sowie vorläufig gesicherten Vermögenswerten von rund 280.000 Euro Bargeld, 10.000 Euro auf Konten, vier Pkw und Kryptowerten im Wert von zusätzlich rund 12.000 Euro sowie 28.000 Euro im Ausland. Zur Bewältigung eines Falls wie „movie2k“ in Sachsen (rund 50.000 Bitcoin) antwortet die Landesregierung, Polizei und Staatsanwaltschaften wären grundsätzlich fachlich, technisch und organisatorisch in der Lage, dies jedoch nur mit erheblichem Mehraufwand und zusätzlichem Personal, insbesondere Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Hande (Die Linke) gestellt und von der Landesregierung, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, mit Schreiben vom 29. September 2026 beantwortet. Die Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf eine frühere Kleine Anfrage mit Drucksache 8/303. Konkrete von der Landesregierung genannte Zahlen: Vertragskosten Chainalysis/TRM Labs ca. 70.000 Euro jährlich, Blockpit-Lizenz 7.735 Euro für zwölf Monate; im genannten Betrugsverfahren Schaden von ca. 107 Millionen Euro laut Urteil des Landgerichts Erfurt (noch nicht rechtskräftig, Revision eingelegt), 4.573 Geschädigte, Sicherstellungen von ca. 280.000 Euro Bargeld, 10.000 Euro auf Konten, vier Pkw, Kryptowerte mit zusätzlichem Wert von ca. 12.000 Euro sowie 28.000 Euro im Ausland.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4494, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.