❓ Versammlungsrechtliche Vorabprüfung und Objektschutz für das AfD-Bürgerbüro in der Erfurter Clara-Zetkin-Straße während und im Vorfeld des AfD-Bundesparteitags
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit einem Angriff auf das Bürgerbüro der AfD in der Erfurter Clara-Zetkin-Straße am 4. Juli 2026. Der Angriff ereignete sich im Rahmen bundesweiter Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag, zu denen die Sicherheitsbehörden laut Einleitungstext mit bis zu 2.500 gewaltbereiten Teilnehmern rechneten. Die Fragesteller wollen wissen, ob der Demonstrationszug, der am Bürgerbüro vorbeizog, angemeldet war, welche Gefahrenprognosen vorlagen und welche Schutzmaßnahmen für das Objekt bestanden.
👥 Wer ist betroffen?
Das AfD-Bürgerbüro in der Erfurter Clara-Zetkin-Straße, weitere AfD-Bürgerbüros in Thüringen (u. a. in Waltersleben), die Versammlungsbehörde, die Polizei sowie das Amt für Verfassungsschutz im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob der Demonstrationszug am 4. Juli 2026 angemeldet war und wer Anmelder war; ob der Landesregierung die Route am Bürgerbüro vorbei vorab bekannt war und welche Gefahrenprognose zugrunde lag; ob eine Routenänderung oder gesonderte Auflagen zum Schutz des Büros geprüft wurden; welche Objektschutzmaßnahmen vor, während und nach dem Vorfall bestanden; welche Erkenntnisse das Amt für Verfassungsschutz im Vorfeld zur Mobilisierung hatte; ob vergleichbare Angriffe auf AfD-Büros oder Mandatsträger in Thüringen vom 3. bis 5. Juli 2026 bekannt wurden; welche Bürgerbüros zusätzlichen Polizeischutz erhielten; und welche Erkenntnisse die Landesregierung für künftigen Objektschutz zieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Demonstrationszug bei der zuständigen Versammlungsbehörde nicht angemeldet war und es daher keinen Anmelder gab; die Route sei der Landesregierung im Vorfeld nicht bekannt gewesen, weshalb eine entsprechende Prüfung nicht erfolgen konnte. Das Bürgerbüro werde seit seiner Eröffnung zu unregelmäßigen Zeiten bestreift, am 4. Juli 2026 seien zudem Standposten zum Objektschutz eingesetzt gewesen. Das Amt für Verfassungsschutz habe bundesweite Mobilisierungserkenntnisse aus dem linken nichtextremistischen und linksextremistischen Spektrum im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags bearbeitet und der Polizei zur Gefährdungsbewertung übermittelt; die Mehrheit der Mobilisierung sei über Ortsgruppen des Aktionsbündnisses „Widersetzen“ sowie die Kampagne „Zeit zu handeln“ erfolgt. Weitere vergleichbare Angriffe im Zeitraum vom 3. bis 5. Juli 2026 seien nicht bekannt. Die Bürgerbüros in der Clara-Zetkin-Straße und in Waltersleben hätten am 4. Juli 2026 zusätzliche Schutzmaßnahmen im Rahmen des Polizeieinsatzes zum Bundesparteitag erhalten. Der Vorfall werde im Rahmen der Einsatznachbereitung ausgewertet, die Erkenntnisse sollen in künftige Bewertungen einfließen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Schlösser, Erfurth und Mühlmann (AfD) gestellt und am 6. Juli 2026 als Kleine Anfrage 8/2865 eingereicht; die Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung datiert vom 29. September 2026. Die Landesregierung weist die in der Fragestellung verwendete Bezeichnung des Amts für Verfassungsschutz als 'politisch weisungsgebundene Abteilung' als nicht der Rechtslage entsprechend zurück und verweist auf Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz sowie das Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Laut Antwort rechneten die Sicherheitsbehörden im Vorfeld mit bis zu 2.500 gewaltbereiten Teilnehmern; die Versammlungslage im Erfurter Stadtgebiet wird von der Landesregierung mit zehntausenden Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet beschrieben.