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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Wanderwegebeschilderung in Thüringen – Zuständigkeiten, Standards, Finanzierung, Verkehrssicherung und Weiterentwicklung der landeseinheitlichen Kennzeichnung – Teil II

2. Oktober 2026Dokument 8/4499 · WP 8Thüringen
Berger, Abicht
WanderwegebeschilderungWandertourismusVerkehrssicherungspflichtWegewarteFördermittel

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die Beschilderung von Wanderwegen in Thüringen – also die Wegweiser und Markierungen, die Wanderern zur Orientierung dienen. Es geht um Zuständigkeiten, Finanzierung, Qualitätskontrolle und die Verkehrssicherung dieser Beschilderung, insbesondere auch am Rennsteig. Die Fragesteller verweisen darauf, dass die bisherige Verwaltungsvorschrift zur landeseinheitlichen Kennzeichnung Ende 2026 ausläuft.

👥 Wer ist betroffen?

Kommunen, ehrenamtliche Orts- und Kreiswegewarte, ThüringenForst, die Thüringer Tourismus GmbH, Naturparke, der Regionalverbund Thüringer Wald sowie Wanderer und Tourismusakteure in Thüringen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Höhe beantragter und bewilligter Fördermittel 2022–2026 für Planung, Errichtung, Erneuerung und Unterhaltung der Beschilderung; welche Förderprogramme Reparaturen und laufende Unterhaltungskosten abdecken; ob eine landesweite Sammelbeschaffung, kostenfreie einheitliche Schildvorlagen, Material- oder Werkzeugpauschalen oder eine kilometerbezogene Förderung bzw. vereinfachte Förderverfahren eingeführt werden sollen; wie die Landesregierung die derzeitige Aufgaben- und Finanzierungsverteilung beurteilt; wie der Zustand der Beschilderung auf landesbedeutsamen Wegen, insbesondere am Rennsteig, eingeschätzt wird; welche Erhebungen und Qualitätskontrollen vorliegen; welche Erkenntnisse zu Auswirkungen mangelhafter Beschilderung auf Besucherzufriedenheit und touristische Wertschöpfung bestehen; ob Beschwerden oder Schadensmeldungen seit 2022 vorliegen; wer die Verantwortung für verkehrssichere Beschilderung trägt; welche Verkehrssicherungspflichten bestehen; wie die Aufgabenverteilung zwischen Land, ThüringenForst, Kommunen, Tourismusorganisationen und Wegewarten beurteilt wird; ob ein landesweites Qualitätsmanagement mit Kontrollen geplant ist; und wie die personelle und finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Wegewarte beurteilt wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet unter anderem: Zu Fragen 1 und 2 (Fördermittel und förderfähige Programme) wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 8/3020, Frage 9, verwiesen. Eine landesweite Sammelbeschaffung, Material- oder Werkzeugpauschalen sowie eine kilometerbezogene Förderung oder vereinfachte Förderverfahren sind nicht geplant; kostenfreie einheitliche Schildvorlagen bestehen bereits über den Schildereditor im Outdooractive Trail Manager. Die derzeitige Aufgaben- und Finanzierungsverteilung wird von der Landesregierung als sachgerecht erachtet. Der Zustand der Beschilderung an landesbedeutsamen Wegen, insbesondere am Rennsteig, wird als überwiegend gut eingeschätzt. Die Leitwege (A und B) wurden landesweit durch Wegeprüfer und die Thüringer Tourismus GmbH geprüft; der Deutsche Wanderverband zertifiziert laut Landesregierung derzeit 78 Wege in Thüringen als „Qualitätswanderwege“. Gästebefragungen haben laut Landesregierung den Sachverhalt bislang nicht erfasst; digitale Wegeführung gewinne zunehmend an Bedeutung. Dem ThüringenForst lägen vereinzelt Hinweise auf fehlende oder unzureichende Beschilderung im Wald vor, eine systematische landesweite Erfassung erfolge jedoch nicht. Die Verantwortung liege grundsätzlich bei den jeweiligen Kommunen; für den Rennsteig übernehme diese koordinierende Rolle der Regionalverbund Thüringer Wald. Nach Nummer 6.7 der GRW-Förderrichtlinie Teil II gelte für geförderte Infrastruktur eine Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren bei Baumaßnahmen bzw. mindestens fünf Jahren bei Ausstattung; eine besondere Verkehrssicherungspflicht zur Kontrolle folge aus der Wegekennzeichnung selbst nicht, die Pflege der Kennzeichen sei aber nach der Verwaltungsvorschrift sicherzustellen. Die Aufgabenverteilung zwischen Land, ThüringenForst, Kommunen, Tourismusorganisationen und Wegewarten werde grundsätzlich positiv bewertet. In allen für den Wandertourismus relevanten Landkreisen seien Wanderkompetenznetzwerke als Teil des Wanderwegemanagements aufgebaut worden; die finanzielle Ausstattung der Wegewarte verantworteten die Kreise im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage wurde von den Abgeordneten Berger und Abicht (AfD) gestellt und am 17. August 2026 eingereicht; die Antwort erfolgte durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Schreiben vom 2. Oktober 2026. Für mehrere Fragen verweist die Landesregierung auf die frühere Kleine Anfrage 8/3020, Frage 9. Die derzeitige Verwaltungsvorschrift „Landeseinheitliche Kennzeichnung von Erholungswegen im Wald und in der freien Landschaft“ ist bis Ende 2026 befristet. Laut Landesregierung listet der Deutsche Wanderverband 78 zertifizierte „Qualitätswanderwege“ in Thüringen. Es handelt sich laut Dokument um Teil II dieser Anfrage; auf einen Teil I wird im Titel verwiesen, ohne weitere Angaben dazu im Text.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4499, Wahlperiode 8, eingereicht 17. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.