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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Bildungsstand der Gefangenen und Bildungsangebote für Gefangene im Justizvollzug – Teil II

30. September 2026Dokument 8/4504 · WP 8Thüringen
Mengel-Stähle, Erfurth
JustizvollzugSchulabschlussBerufsausbildungAlphabetisierungDigitale Lernangebote

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Bildungsstand von Gefangenen bei Haftantritt sowie mit den schulischen und beruflichen Bildungsangeboten in den Thüringer Justizvollzugsanstalten. Die Fragesteller wollten wissen, welche Angebote bestehen, wie viele Gefangene seit 2013 daran teilgenommen haben, wie viele Abschlüsse erworben wurden und wie hoch die Abbruchquoten waren.

👥 Wer ist betroffen?

Gefangene in den Thüringer Justizvollzugsanstalten (Untersuchungsgefangene, Strafgefangene, in Sicherungsverwahrung Untergebrachte), insbesondere die Anstalten Arnstadt, Goldlauter, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld sowie das dort tätige Lehr- und Ausbildungspersonal.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragten unter anderem: Welche schulischen und beruflichen Bildungsangebote bestehen in den Justizvollzugsanstalten? Wie viele Gefangene nahmen seit 2013 daran teil (aufgeschlüsselt nach Jahr, Anstalt, Vollzugsform und Staatsangehörigkeit)? Wie viele Abschlüsse wurden erworben und wie hoch waren die Abbruchquoten? Wie viel Personal steht zur Verfügung? Welche Fortbildungen gibt es für die Arbeit mit Analphabeten, Migrationshintergrund oder Traumatisierten? Welche digitalen Lernangebote werden eingesetzt und wie wirksam sind sie im Vergleich zwischen deutschen und ausländischen Gefangenen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Bildungsprogramm 2026 in Anlage 1 dargestellt ist; in der JVA Hohenleuben werden wegen geplanter Schließung keine Berufsbildungsmaßnahmen mehr vorgehalten. Die durchschnittlichen Teilnehmerzahlen 2015–2025 sind in Anlage 3 enthalten, eine Aufschlüsselung nach Haftart und Staatsangehörigkeit liegt laut Landesregierung nicht vor. Die Abbruchquote bei schulischen Bildungsmaßnahmen lag landesweit zwischen 3 Prozent (2016) und 18 Prozent (2021), bei beruflichen Maßnahmen zwischen 1 Prozent (2023/2024) und 9 Prozent (2021). Für Steuerungsaufgaben ist in der JVA Arnstadt eine Anstaltspädagogin sowie in Goldlauter, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld jeweils eine Bildungsmanagerin oder ein Bildungsmanager eingesetzt. Fortbildungen des externen Bildungspersonals obliegen laut Landesregierung den jeweiligen Maßnahmeträgern; gesonderte Fortbildungen zu Analphabetismus, Migrationshintergrund oder Traumatisierung werden nicht vorgehalten, traumatisierte Gefangene werden vom psychologischen Dienst betreut. Ein freier oder beschränkter Internetzugang zu digitalen Lernangeboten wird den Gefangenen nicht gewährt; eine spezielle Wirksamkeitsbewertung erfolgt laut Landesregierung nicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Mengel-Stähle und Erfurth) gestellt und bezieht sich auf die vorangegangene Kleine Anfrage 8/2780 vom 24. Juni 2026. Das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat am 29. September 2026 namens der Landesregierung geantwortet. Die Antwort enthält konkrete Prozentangaben zu Abbruchquoten (3–18 Prozent bei schulischen, 1–9 Prozent bei beruflichen Maßnahmen im Zeitraum 2015–2025), verweist jedoch mehrfach darauf, dass eine Aufschlüsselung nach Haftart und Staatsangehörigkeit nicht vorliegt bzw. nicht erfolgt. Detaillierte Zahlen befinden sich in den Anlagen 1 bis 6, die laut Dokument nicht abgedruckt wurden, sondern nur elektronisch im Abgeordneteninformationssystem und der Parlamentsdatenbank verfügbar sind.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4504, Wahlperiode 8, eingereicht 24. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.