❓ Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Thüringen – Aufgaben und Organisation – Teil I
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Aufbau der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Thüringen, die das Kabinett am 8. April 2025 beschlossen hatte. Statt einer gesetzlichen Neugründung erfolgt der Aufbau durch Umstrukturierung im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), wo seit 1. Mai 2025 eine Abteilung 51 'Migration und Integration, Rückkehrmanagement' besteht, die zu einer Abteilungsgruppe ausgebaut werden soll. Die Fragesteller wollten Details zu Organisation, Personal und Zuständigkeiten erfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Thüringer Landesverwaltungsamt, das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, kommunale Ausländerbehörden sowie die Landeserstaufnahmeeinrichtungen und die Abschiebungshafteinrichtung (AHE) in Arnstadt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollten wissen: warum die ZABH nicht per Gesetz, sondern verwaltungstechnisch errichtet wird; ob das veröffentlichte Organigramm (Stand 18. Mai 2026) bereits die endgültige Zielstruktur zeigt und welche Referate noch hinzukommen; wie die Personalausstattung der Abteilung 51 zum Stichtag 1. Juli 2026 aussieht und wie Erstaufnahme- und Abschiebeeinrichtung organisatorisch eingebunden sind; welche personellen Veränderungen seither erfolgt oder geplant sind; wie sich die rechtlichen und aufsichtlichen Zuständigkeiten der Referate darstellen; wie die Landesregierung eine etwaige geteilte Zuständigkeit bewertet; und welche Schulungen für Beschäftigte der neuen Behörde vorgesehen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Kabinett die Zielstruktur am 25. August 2026 bekräftigt hat: Eine neue Abteilungsgruppe 5 'Migration, Integration, Rückkehrmanagement, Zentrale Ausländerbehörde' im TLVwA mit vier neuen und vier bestehenden, personell verstärkten Referaten. Dafür stehen 27 Stellen aus dem Stellenpool der Landesregierung zur Verfügung (elfmal höherer Dienst, zehnmal gehobener Dienst, sechsmal mittlerer Dienst); bis zur Antwort waren vier Stellen besetzt, darunter die Referatsleitungen der Referate 513 und 514 (künftig 524). Neue Zuständigkeiten sollen bei Fachkräfteeinwanderung (u. a. zentrale Bearbeitung beschleunigter Verfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz), einer Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Gesundheits- und Sozialberufen (Referat 524), der Fachaufsicht über kommunale Ausländerbehörden, der ausländerrechtlichen Zuständigkeit für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten in Landeserstaufnahmeeinrichtungen sowie beim Rückkehrmanagement (u. a. zentrale Pass(ersatz)beschaffung, Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium zur Amtshilfe bei Heimreisedokumenten) liegen. Ein neues Fachreferat soll zudem sicherheitsrelevante Fälle mit Extremismusbezug bearbeiten und mit der Taskforce 'Sicherheit und Rückführung' der Landespolizeidirektion zusammenarbeiten. Die Landesregierung stellt klar, dass die AHE Arnstadt keine ausländerbehördlichen Zuständigkeiten hat und organisatorisch nicht an das TLVwA angegliedert ist; der Bereich Erstaufnahmeeinrichtung ist Referat 512 zugeordnet. Eine neue Zuständigkeitsverordnung für den Migrationsbereich wird derzeit erarbeitet und soll dem Kabinett noch 2026 vorgelegt werden; die Fach- und Rechtsaufsicht über das Referat zur Anerkennung von Berufsabschlüssen in Gesundheits- und Sozialberufen verbleibt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, die Dienstaufsicht über das TLVwA beim Innenministerium. Die Landesregierung bewertet die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts als konstruktiv und sieht keinen Änderungsbedarf bei den Aufsichtszuständigkeiten. Zu Schulungen wird mitgeteilt, dass nach Besetzung der Stellen Einweisungen durch bereits zuständige TLVwA-Bedienstete vorgesehen sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten König-Preuss (Die Linke) gestellt und von der Landesregierung mit Schreiben vom 29. September 2026 beantwortet. Genannt werden: Kabinettsbeschluss vom 8. April 2025 zur Zentralisierung der Migrationsverwaltung, Gründung der Abteilung 51 zum 1. Mai 2025, Bekräftigung der Zielstruktur durch Kabinettsbeschluss am 25. August 2026, 27 bereitgestellte Stellen aus dem Stellenpool der Landesregierung (davon 4 besetzt zum Zeitpunkt der Antwort), Stichtag 1. Juli 2026 für die Personalübersicht (als Anlage beigefügt, hier nicht im Text enthalten). Die Landesregierung verweist zudem auf eine laufende Neufassung der Zuständigkeitsverordnung sowie auf eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Innern zur Beschaffung von Heimreisedokumenten.