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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Thüringen im Jahr 2025 durch Schlagfallen

29. September 2026Dokument 8/4513 · WP 8Thüringen
Nadine Hoffmann
TierschutzSchlagfallenFangeisenJagdrechtStrafverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Fällen von illegal aufgestellten Fangeisen beziehungsweise Schlagfallen in Thüringen im Jahr 2025. Die Fragestellerin möchte wissen, wie viele solcher Fälle dokumentiert wurden, welche Tiere betroffen waren, wie schwer sie verletzt oder getötet wurden und welche rechtlichen Konsequenzen sich für die Täter ergaben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Wildtiere und Haustiere (u. a. Katzen, Füchse, Marder, Waschbären, Greifvögel) in mehreren Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten, außerdem die ermittelnden Behörden (untere Jagdbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft) sowie die Landesregierung als Auskunftgeberin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt, wie viele Fälle von Fangeisen/Schlagfallen 2025 dokumentiert bzw. zur Anzeige gebracht wurden (aufgeschlüsselt nach Landkreis und Tierart), in wie vielen Fällen verletzte Tiere ohne tierärztliche Versorgung aufgefunden, notgetötet oder tot vorgefunden wurden, ob Menschen durch Fallen verletzt wurden, ob Tatverdächtige ermittelt wurden und welche juristischen Konsequenzen sich ergaben, sowie ob Täter zuvor bereits gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass ihr aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zu Strafverfahren vorliegende Informationen in einer nicht abgedruckten Anlage mit 17 Einzelfällen aufgeführt sind (u. a. Stadt Gera, Landkreise Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis, Weimarer Land, Sömmerda, Kyffhäuserkreis, Eichsfeld, Saale-Holzland-Kreis, Wartburgkreis). Betroffene Tiere waren u. a. Katzen, Füchse, Marder, ein Waschbär und ein Greifvogel; mehrere wurden getötet oder schwer verletzt aufgefunden. Die meisten Verfahren wurden nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153a StPO eingestellt; in einem Fall wurde Anklage zum Strafrichter erhoben, in einem Fall ein Strafbefehl beantragt, in einem Fall (Stadt Gera) erfolgte eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen, ein Verfahren (Wartburgkreis) dauert noch an. Zusätzlich dokumentierte die untere Jagdbehörde des Wartburgkreises 2025 einen weiteren Fall im Rahmen der Jagdrechtsüberwachung: Der Tatverdächtige wurde durch die Polizei identifiziert, die Fallen wurden eingezogen und eine Geldbuße von 100,00 Euro verfügt. Zur Frage, ob Täter zuvor bereits gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen waren, verweist die Landesregierung auf die Vorbemerkung und macht keine Angaben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Nadine Hoffmann (AfD) gestellt und vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie namens der Landesregierung beantwortet (Schreiben vom 29. September 2026, Antwort auf Kleine Anfrage 8/2881 vom 8. Juli 2026). Das Dokument verweist auf vorangegangene Kleine Anfragen 7/4802, 7/5693 und 8/361 zum selben Thema. Die Landesregierung begründet die Zurückhaltung weiterer Angaben mit Datenschutz (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 2 Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) und der Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) unter Verweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014 (Az. 2 EO 386/13). Detailangaben zu den 17 dokumentierten Fällen befinden sich laut Antwort in einer nicht abgedruckten Anlage, die über das Abgeordneteninformationssystem und die Parlamentsdatenbank (parldok.thltcloud.de) abrufbar ist.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4513, Wahlperiode 8, eingereicht 8. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.