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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Überprüfung der Verfahren zur Feststellung und Kontrolle ärztlicher Approbationen und Berufserlaubnisse in Thüringen – Teil II

5. Oktober 2026Dokument 8/4517 · WP 8Thüringen
Steinbrück, Düben-Schaumann, Wloch
ApprobationBerufserlaubnisApprobationsbetrugQualifikationsnachweiseVerifikation

📋 Worum geht es?

Die Anfrage greift einen Bericht des Portals inSuedthueringen.de vom 31. Juli 2026 auf, wonach die Polizei gegen einen im Klinikum Bad Salzungen tätigen Arzt wegen des Verdachts eines Approbationsbetrugs ermittelt. Die Fragesteller verweisen zudem auf einen früheren Fall aus Nordhausen, der bereits Gegenstand einer Kleinen Anfrage (Drucksache 8/2720), eines Selbstbefassungsverfahrens und einer Plenardebatte vom 22. Mai 2026 war. Sie fragen, wie ärztliche Qualifikationen und berufsrechtliche Berechtigungen in Thüringen geprüft, dokumentiert und laufend kontrolliert werden.

👥 Wer ist betroffen?

Krankenhäuser und andere Arbeitgeber von Ärztinnen und Ärzten in Thüringen, das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, sowie Patientinnen und Patienten als potenziell Betroffene fehlender Kontrollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Welche Möglichkeiten zur elektronischen/digitalen Prüfung von Approbationen bestehen für Arbeitgeber? 2. Ist eine solche Verifikation vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit verpflichtend oder freiwillig, und falls freiwillig, warum? 3. Gibt es Vorgaben zur Dokumentation der Überprüfung durch Arbeitgeber? 4. Wie viele Fälle unberechtigter ärztlicher Tätigkeit sind der Landesregierung seit 2015 bekannt geworden? 5. In wie vielen dieser Fälle wurden gefälschte Nachweise, unrichtige Angaben, fremde Identitäten oder sonstige unzutreffende Angaben verwendet? 6. Wie wurden diese Fälle jeweils bekannt (eigene Kontrollen, Arbeitgeberkontrollen, Hinweise von Kollegen, Patienten, Behörden oder sonstige externe Hinweise)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass in Thüringen ausgestellte Approbationsurkunden über einen individuellen Verifikationscode mittels „SecuDok DocID-Check“ auf der Website www.kammerservice.de überprüft werden können; dabei werden Geburtsdatum, Geburtsort, Name, Approbation und Ausstellungsdatum angezeigt. Eine solche Verifikation ist nicht verpflichtend, sondern liegt in der Autonomie der Krankenhäuser bzw. Arbeitgeber. Auch zur Dokumentation einer durchgeführten Überprüfung bestehen keine gesetzlichen Vorgaben. Seit 2015 sind der Landesregierung vier Fälle unberechtigter ärztlicher Tätigkeit bekannt geworden. In zwei dieser vier Fälle wurden gefälschte oder manipulierte Qualifikationsnachweise sowie unrichtige Angaben zur beruflichen Qualifikation festgestellt; zu den übrigen Fällen kann laut Landesregierung noch keine Aussage getroffen werden, da die Ermittlungen andauern. Bekannt wurden die Fälle durch Hinweise von Kolleginnen oder Kollegen, Hinweise von Patientinnen/Patienten bzw. deren Angehörigen und Hinweise anderer Behörden oder Institutionen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Steinbrück, Düben-Schaumann und Wloch (AfD) eingereicht. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die Kleine Anfrage 8/3008 vom 11. August 2026 mit Schreiben vom 5. Oktober 2026 beantwortet; eine Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Verwiesen wird auf die Drucksache 8/2720 (Antwort zur Kleinen Anfrage 8/1616) sowie auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 8/2910 (Frage 4). Die Landesregierung nennt vier bekannte Fälle unberechtigter ärztlicher Tätigkeit seit 2015, davon zwei mit festgestellten gefälschten Nachweisen bzw. unrichtigen Angaben zur Qualifikation; zu den beiden übrigen Fällen trifft sie aufgrund laufender Ermittlungen keine Aussage.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4517, Wahlperiode 8, eingereicht 11. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.