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ThüringenKleine AnfrageAfD

❓ Wiederkehrender Chlorgeruch im Trinkwasser im Raum Bad Frankenhausen – Ursachen, Messwerte und Verbraucherinformation – Teil I

30. September 2026Dokument 8/4518 · WP 8Thüringen
Cotta, Nadine Hoffmann
TrinkwasserChlorgeruchDesinfektionChloratWasserversorgung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit einem seit dem 11. August 2026 im Raum Bad Frankenhausen wahrgenommenen Chlorgeruch und Chlorgeschmack des Leitungswassers. Die Fragesteller wollten wissen, ob und warum die Trinkwasserdesinfektion verstärkt wurde, welche Chlorwerte gemessen wurden und ob Desinfektionsnebenprodukte im Wasser nachgewiesen wurden. Hintergrund ist, dass das Wasser im Versorgungsgebiet aus 31 Brunnen und drei Quellfassungen gewonnen und bei Bedarf mit Natriumhypochlorit desinfiziert wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Einwohner im Versorgungsgebiet Bad Frankenhausen sowie weitere Teile des östlichen Kyffhäuserkreises, die vom Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) mit Trinkwasser versorgt werden. Zuständige Institutionen sind das Gesundheitsamt Kyffhäuserkreis, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) und das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragten unter anderem: Welche Beschwerden über Chlorgeruch liegen vor? Wurde die Desinfektion seit dem 1. August 2026 verändert, und wenn ja, warum? Welche Chlorkonzentrationen wurden gemessen? Gab es mikrobiologische oder betriebliche Auffälligkeiten? Wurde auf Desinfektionsnebenprodukte wie Chlorat, Trihalogenmethane und Halogenessigsäuren untersucht und wurden Grenzwerte eingehalten? Wie bewertet die Landesregierung die gesundheitliche Qualität des Wassers, insbesondere für Säuglinge, Schwangere und immungeschwächte Personen? Wurde dem Gesundheitsamt eine Veränderung von Geruch oder Geschmack nach § 47 der Trinkwasserverordnung angezeigt, und welche Maßnahmen folgten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass dem KAT eine Beschwerde der Stadtratsfraktion „Gemeinsam für Bad Frankenhausen“ vom 13. August 2026 vorliegt, beim Gesundheitsamt jedoch keine unmittelbare Beschwerde eingegangen ist. Seit dem 1. August 2026 wurden keine Maßnahmen zur Aufnahme, Verstärkung oder Dosierungsänderung der Desinfektion vorgenommen. Die gemessenen Werte für freies Chlor lagen zwischen 0,02 mg/l und 0,17 mg/l, unterhalb des Grenzwerts von 0,30 mg/l, wobei die Mindestkonzentration von 0,10 mg/l mehrfach unterschritten wurde. Auffälligkeiten im Roh- oder Leitungswasser wurden nicht festgestellt. Bei amtlichen Probenahmen am 20. August 2026 wurde an zwei Probenstellen (Seegaer Weg und Schloßstraße 26, Bad Frankenhausen) der Grenzwert für Chlorat (0,070 mg/l) mit jeweils 0,084 mg/l überschritten; bei einer Nachprobe am 27. August 2026 in Bachfeld, Rottleben, wurde der Grenzwert mit 0,063 mg/l eingehalten. Das Gesundheitsamt ordnete Abhilfemaßnahmen an, die der Zweckverband umsetzte; eine Nachkontrolle erfolgt in der 37. Kalenderwoche. Andere Desinfektionsnebenprodukte wie Trihalogenmethane oder Halogenessigsäuren wurden nicht nachgewiesen oder lagen weit unter den Grenzwerten. Dem Gesundheitsamt liegen keine Anzeigen nach § 47 Trinkwasserverordnung seitens des KAT vor.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage 8/3017 vom 14. August 2026 wurde von den Abgeordneten Cotta und Nadine Hoffmann (AfD) eingereicht und vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mit Schreiben vom 29. September 2026 beantwortet. Dem Dokument ist eine Stellungnahme des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes vom 02.09.2026 als Anlage beigefügt, auf deren Abdruck verzichtet wurde; sie ist über die Parlamentsdatenbank abrufbar. Laut Antwort der Landesregierung sind der Landesregierung keine Mängel der Wasserqualität bekannt.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4518, Wahlperiode 8, eingereicht 14. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.