Zurück zur Übersicht
ThüringenSchriftliche AnfrageAfD

📄 „Verfassungs-Coaches“ an Thüringer Schulen

8. Oktober 2026Dokument 8/4521 · WP 8Thüringen
Jankowski
VerfassungsviertelstundeDemokratiebildungLehrerfortbildungBeutelsbacher Konsensschulische Neutralitätspflicht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage des Abgeordneten Jankowski (AfD) betrifft die von der Landesregierung angekündigten „Verfassungs-Coaches“, die Schulen in Thüringen im Umgang mit Demokratiebildung und antidemokratischen Tendenzen unterstützen sollen. Vorbereitet wird dies durch eine Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Anfrage im Namen der Landesregierung schriftlich beantwortet.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schulen aller Schulformen und Schulamtsbereiche in Thüringen, Lehrerinnen und Lehrer, die als Multiplikatoren ausgebildet werden sollen, sowie die Friedrich-Schiller-Universität Jena als wissenschaftlicher Kooperationspartner.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Ab wann und in welcher Zahl die „Verfassungs-Coaches“ eingesetzt werden sollen; 2) welches Personal mit welchen Qualifikationen dafür vorgesehen ist; 3) wie, durch wen und auf welcher Grundlage die Arbeit der Coaches kontrolliert und evaluiert wird, insbesondere bezüglich Beutelsbacher Konsens, staatlicher Neutralitätspflicht und Äquidistanz zu den Parteien.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Einführung der Verfassungsviertelstunde erfolgt mehrstufig. Zum 1. Oktober 2026 beginnt eine Transferphase mit Ausbildung von Multiplikatoren, fachlich unterstützt durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena. Zum Schuljahr 2027/2028 ist nach Ende der Transferphase der landesweite Einsatz zur Unterstützung der Schulen vorgesehen. Die konkrete Teilnehmerzahl ergibt sich aus einem Interessenbekundungsverfahren, dessen Eröffnung für November 2026 geplant ist. Als Multiplikatoren sollen Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fächer und möglichst aller Schulformen und Schulamtsbereiche gewonnen werden, da das Konzept interdisziplinär und als schulische Gesamtaufgabe angelegt ist. Zur Kontrolle verweist die Regierung darauf, dass Lehrkräfte den allgemeinen schul-, dienst- und verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegen; der Beutelsbacher Konsens werde dezidiert in der Ausbildung der Multiplikatoren berücksichtigt. Stetige Evaluationsprozesse seien konzeptionell zur Qualitätssicherung vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Jankowski (AfD) als Dringlichkeitsanfrage eingereicht und bezieht sich auf Drucksache 8/4355. Die Landesregierung (Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) hat vollständig geantwortet, unterzeichnet von Minister Tischner. Genannte Termine: Transferphase ab 1. Oktober 2026, Interessenbekundungsverfahren ab November 2026, landesweiter Einsatz ab Schuljahr 2027/2028. Konkrete Teilnehmerzahlen, Kosten oder detaillierte Evaluationskriterien werden in der Antwort nicht genannt.

Quelle: Thüringen, Dokument 8/4521, Wahlperiode 8, eingereicht 16. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.